Dichtheitsprüfung
Der Hintergrund: Warum ist eine Dichtheitsprüfung im Wasseranschlussbereich überhaupt durchzuführen? Diese oder ähnliche Fragen hören wir oft von unseren Kunden. Nach § 4 Absatz 2 überträgt die Trinkwasserverordnung dem Unternehmer und dem sonstigem Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (Betreiber, wie z.B. Grundstücks- oder Hauseigentümer) die Verantwortung, dass das Wasser an der Entnahmestelle frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein ist.
Fakt ist, dass jede Wasserentnahmestelle einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden muss, um eben genannte Kriterien zu erfüllen. Prinzipiell unterliegen öffentliche Einrichtungen (z.B Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Gaststätten und sonstige Gemeindeeinrichtungen) einer Überwachung durch das Gesundheitsamt. Jedoch können bei Beanstandungen Wohnhäuser, Gewerbe- oder Industriegebäude in die Überwachung mit einbezogen werden.
Bei den bis Januar 2011 geltenden Bestimmungen erfolgte eine solche Prüfung mit Wasser. Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser ist jedoch nicht ganz unkritisch zu bewerten, da es zu mikrobioligischen Belastungen kommen kann, insbesondere dann, wenn das Wasser, das für die Dichtheitsprüfung verwendet wird, lange in den Leitungen steht, bevor es zu einer Inbetriebnahme kommt.
Seit Anfang letzten Jahres kam es jedoch zu einer Verschärfung der Auflagen.
Nach DIN EN 806-4 “Installation“, Abschnitt 6.1 „Befüllung von Installationen innerhalb von Gebäuden für Wasser für den menschlichen Gebrauch“ kann die Dichtheitsprüfung mit Wasser oder ölfreier sauberer Luft oder Inertgas durchgeführt werden.
- Dichtheitsprüfung mit inerten Gasen In Gebäuden, in denen erhöhte hygienische Anforderungen bestehen, wie z.B. bei medizinischen Einrichtungen, Krankhäusern, Arztpraxen, kann die Verwendung von inerten Gasen gefordert werden, um eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit in der Rohrleitung auszuschließen.
- Dichtheitsprüfung mit Druckluft
- längere Stillstandzeiten von der Druckprüfung bis zur Inbetriebnahme, insbeson- dere die durchschnittlichen Umgebungstemperaturen größer als 25 ̊ C zu erwarten sind, um mögliches Bakterienwachstum auszuschließen.
- Rohrleitungen von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, z.B. wegen einer Frostperiode, nicht vollständig gefüllt bleiben kann.
- Korrosionsbeständigkeit in einer teilentleerten Leitung gefährdet ist.
- Dichtheitsprüfung mit Wasser Dichtheitsprüfungen mit Wasser können durchgeführt werden, wenn das Wasser nach spätestens 7 Tagen ausgetauscht wird, damit eine Bakterienbildung verhindert wird.
Als zertifizierter Fachbetrieb sind wir als Sachkundiger berichtigt Durchführungen der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG NRW durchzuführen.